Immobilie und Scheidung
In einer Trennung ist die Immobilie oft der größte Vermögensposten und der emotionalste. Gute Lösungen entstehen, wenn beide Seiten denselben Zahlenstand haben.
Schon in der Trennung, nicht erst nach dem Urteil
Viele Entscheidungen zum Haus fallen in der Trennung, bevor die Scheidung rechtskräftig ist. Ein gemeinsamer Zahlenstand – Wert, Restschuld, laufende Kosten – hält die Optionen offen: einer bleibt, beide verkaufen, oder die Wohnung wird für eine Übergangszeit vermietet. Den rechtlichen Rahmen setzt Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt. Wir liefern den Marktwert und, wenn Sie verkaufen wollen, den Weg bis zum Notar.
Typische Wege
- Übertragung auf einen Ehegatten gegen Ausgleich
- Gemeinsamer Verkauf und Teilung des Erlöses
- Vermietung auf Zeit, wenn der Markt oder die Kinder das nahelegen
- Teilungsversteigerung – meist die schlechteste Option, manchmal die letzte
Unsere Rolle
Wir sind nicht der Familienanwalt. Wir liefern eine nachvollziehbare Bewertung, einen Vermarktungsweg und Termine, die für beide tragbar sind. Neutralität ist hier Teil der Leistung.