Immobilie im Trauerfall – geerbt, und was nun?
Nach einem Trauerfall kommt die Immobilie selten allein. Dazu gehören Erinnerungen, oft mehrere Erben, manchmal ein bewohntes Haus, immer Fristen. Bevor Sie inserieren oder renovieren, lohnt eine ruhige Bestandsaufnahme.
Papiere bei der Erbschaft
Für den Verkauf oder die Umschreibung im Grundbuch brauchen die Erben einen Nachweis: Testament mit Eröffnungsprotokoll oder Erbschein. Dazu kommen Grundbuchauszug, Energieausweis, Flächenangaben und – bei einer Wohnung – die Teilungserklärung. Kredit- und Versicherungsunterlagen zeigen, was an der Immobilie hängt. Was davon fehlt, sortieren wir mit Ihnen, bevor ein Inserat entsteht.
Grundbuchauszug: wie bekommen Sie ihn?
Den Grundbuchauszug beantragt, wer ein berechtigtes Interesse hat: Eigentümer, Erbe mit Nachweis, oder eine bevollmächtigte Person. Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Im Verkauf holt häufig der Notar den aktuellen Auszug. Für die Vorbereitung reicht oft eine Abschrift, aus der Eigentümer, Lasten und Rechte hervorgehen. Wir sagen Ihnen, welchen Stand der Verkauf braucht.
Zuerst klären
- Wer gehört zur Erbengemeinschaft – und wer darf allein entscheiden?
- Gibt es ein Testament, einen Erbschein, eine Vorsorgevollmacht?
- Ist die Immobilie vermietet, leer oder selbst genutzt?
- Welche Lasten stehen im Grundbuch?
Behalten, vermieten oder verkaufen
Selbst nutzen gelingt, wenn Lage und Schnitt zum eigenen Leben passen. Vermieten schafft Ertrag, aber auch Arbeit. Verkaufen schafft Klarheit, besonders in einer Erbengemeinschaft. Steuerliche Fragen (Spekulationsfrist, Erbschaftsteuer) gehören zum Steuerberater – wir ordnen den Markt ein.
Was wir tun
Wir bewerten das Objekt nüchtern, zeigen den realistischen Korridor und begleiten den Verkauf, wenn die Gemeinschaft das will. Diskretion ist hier oft wichtiger als Reichweite.